Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dem Vollzug der gegen den Beschwerdeführer angeordneten Landesverweisung auch keine zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts im Sinne von Art. 66d Abs. 1 lit. b StGB entgegenstehen. 2020 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 255 V. Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht