4 EMRK verstosse. Dem ist entgegenzuhalten, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzentscheid vom 10. Juli 2018 zwar anerkannt hat, dass sich die Lebensbedingungen im eritreischen Nationaldienst eher schwierig gestalten würden und es zu Misshandlungen kommen könne. Aufgrund der verfügbaren Quellen sei jedoch nicht davon auszugehen, dass generell das ernsthafte Risiko einer krassen ("flagranten") Verletzung des Verbots der Zwangs- und Pflichtarbeit während des Nationaldienstes bestehe (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 2018 [E-5022/2017], Erw.