Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, er sei als Fünfzehnjähriger illegal nach Äthiopien ausgereist und nach der Rückkehr nach Eritrea eine Woche in Haft gewesen. Nach seiner Haftentlassung habe er etwas unterschrieben und danach sei nichts weiter geschehen. Aufgrund diverser Razzien in seiner Siedlung und des Umstandes, dass junge Leute in den Militärdienst gezwungen worden seien, habe er Eritrea verlassen. Weiter hält der Beschwerdeführer fest, das SEM habe treffend ausgeführt, dass Eritrea Defizite im Bereich der Menschenrechte aufweise. Es sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er nach der Rückkehr aufgrund der illegalen Ausreise in die Schweiz für eine