SJ 2020 I S. 141). Dementsprechend kommt der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau auch im Verfahren betreffend den allfälligen Aufschub des Vollzugs einer Landesverweisung Parteistellung zu. Um die Verfahrensbeteiligung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau sicherzustellen, ist künftig dafür zu sorgen, dass ihr bereits die erstinstanzlichen Entscheide zur Kenntnis gebracht werden. 2. - 4.(…) II. 5. 5.1. Vorliegend ist umstritten, ob der Vollzug der gegen den Beschwerdeführer im Strafurteil vom 17. Oktober 2019 angeordneten Landesverweisung (Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB) gestützt auf Art.