2.3. Die Beschwerde erweist sich insoweit als unbegründet. § 20 Abs. 3bis SPG widerspricht nicht übergeordnetem Bundesrecht und ist daher anwendbar. 2020 Schulrecht 365 IX. Schulrecht 38 Zuweisungen der Schulpflege Die Zuweisungskompetenz der Schulpflege ist im Bereich der Sonderschulug auf Einrichtungen beschränkt, die von der Betreuungsgesetzgebung erfasst werden. Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 5. November 2020, in Sachen A. gegen Schulpflege B., Schulrat des Bezirks C. und Regierungsrat (WBE.2019.404).