Mit dem Sammeln von Textilien und Schuhen wird eine öffentliche Aufgabe erfüllt. Damit liegt ein öffentlicher Auftrag im Sinne des Beschaffungsrechts vor. Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 12. März 2020, in Sachen A. AG gegen Stadt X. (WBE.2019.331). Aus den Erwägungen