Seite, von Ecke zu Ecke, offen sind. Vorliegend ist dies klarerweise nicht der Fall, die beiden Loggien bzw. Balkone/Sitzplätze sind auf drei Seiten komplett verschlossen und auf der vierten Seite sind sie zu mehr als der Hälfte geschlossen (Loggia Nord 9.40 m breit, davon 4.00 m offen; Loggia Süd 7.15 m breit, davon 2.90 m offen). Die beiden Loggien bzw. Balkone/Sitzplätze können damit nicht als "mindestens einseitig offen" qualifiziert werden, weshalb sie als anrechenbare Geschossflächen einzustufen sind. Die projektierten Loggien bzw. Balkone/