3.3.3.2. Der Beschwerdeführer hat mit seiner früheren Partnerin, B., die Kinder E., F. und G., geboren in den Jahren 2012, 2014 und 2015. Aus einer vorangegangenen Beziehung hat er zudem die Tochter C., geboren 2006 (siehe vorne lit. A). Der Beschwerdeführer und B. leben heute getrennt und führen keine Beziehung mehr. Die gemeinsamen Kinder E., F. und G. leben bei ihrer Mutter, die Tochter C. des Beschwerdeführers beim Beschwerdeführer (siehe vorne lit.