Der Beschwerdeführer reiste am 1. Dezember 2008 illegal in die Schweiz ein und ersuchte am darauffolgenden Tag um Asyl. Nach Gutheissung seines Asylgesuchs wurde ihm zunächst eine Aufenthaltsbewilligung und anschliessend die Niederlassungsbewilligung erteilt. Damit lebt er heute seit rund zwölf Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz. Diese lange Aufenthaltsdauer lässt grundsätzlich auf ein grosses privates Interesse am weiteren Verbleib in der Schweiz schliessen. 198 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020