3.3). Die Frage, ob die Wegweisung der betroffenen Person derzeit vollzogen werden kann oder ob beim SEM die vorläufige Aufnahme zu beantragen ist, stellt sich demzufolge erst dann, wenn feststeht, dass eine Wegweisung überhaupt zulässig – das heisst begründet und verhältnismässig – ist. 3.2. 3.2.1. Wie aus den obigen Erwägungen erhellt, hat der Beschwerdeführer den Widerrufsgrund des schwerwiegenden Verstosses gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gemäss Art. 63 Abs. 1 lit.