Ob sämtliche relevanten Kriterien berücksichtigt und richtig angewandt worden sind bzw. ob sich der Widerruf oder die Verweigerung einer Bewilligung als verhältnismässig erweist, ist als Rechtsfrage durch das Verwaltungsgericht frei zu prüfen. 3.1.2. Sollten sich der Widerruf bzw. die Verweigerung einer Bewilligung und die damit verbundene Wegweisung der betroffenen Person als verhältnismässig und mithin als zulässig erweisen, wäre in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob dem Vollzug der Wegweisung Hindernisse im Sinne von Art. 83 AIG entgegenstehen und deshalb beim SEM die vorläufige Aufnahme zu beantragen ist.