Zu denken ist etwa an Fälle, in denen die betroffene ausländische Person ihren Beziehungspartner darin unterstützt, mit einer Drittperson eine Scheinehe einzugehen, um in rechtsmissbräuchlicher Weise zu einem gefestigten Anwesenheitsrecht in der Schweiz zu gelangen. Indem sie das entsprechende Vorgehen ihres Partners wissentlich zulässt und damit billigt, verstösst die ausländische Person erheblich gegen die öffentliche Ordnung (VGE vom 16. Dezember 2016 [WBE.2015.408], Erw. II/3.2, vom 19. Dezember 2019 [WBE.2019.89], Erw. II/2.2, und vom 18. März 2020 [WBE.2019.366], Erw.