des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 12 ff.): 1. Der angefochtene Einspracheentscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration vom 11. Mai 2020 sei aufzuheben und es sei vom Widerruf der Niederlassungsbewilligung und der Wegweisung aus der Schweiz abzusehen. 2. Eventualiter sei A. ausländerrechtlich zu verwarnen. 3. Prozessual: Es sei A. für vorliegendes Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihm der unterzeichnende Anwalt als sein unentgeltlicher Rechtsvertreter beizuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.