158, 163). 182 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020 Nachdem das MIKA dem Beschwerdeführer am 13. Februar 2019 das rechtliche Gehör gewährt hatte (MI-act. 165 f., 208 ff., 229 ff., 232 f.), erliess es am 1. Oktober 2019 folgende Verfügung (MI-act. 246 ff.): 1. Die Niederlassungsbewilligung von A. wird widerrufen und der Genannte wird aus der Schweiz weggewiesen. 2. Nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung wird beim Staatssekretariat für Migration die vorläufige Aufnahme beantragt.