Diese sind ebenfalls eritreische Staatsangehörige und ausweislich der Akten "in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt" (MI-act. 315). Mit Strafbefehl vom 24. Mai 2017 wurde der Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009 (Personenbeförderungsgesetz, PBG; SR 745.1) zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt (MI-act. 124 f.).