5.2.2. Der kurz vor dem Pensionsalter stehende Beschwerdeführer (Jahrgang 1959) ist seit mehreren Jahren aufgrund eines Herzfehlers (dilatative Kardiomyopathie), einer rezidivierenden reaktiven Depression und Schlafapnoe arbeits- bzw. erwerbsunfähig, weshalb er monatlich – neben einer vollen IV-Rente der SVA Aargau und der Personalvorsorgestiftung seiner früheren Arbeitgeberin in Höhe von rund Fr. 700.00 bzw. Fr. 1'052.00 – Ergänzungsleistungen (EL) im Betrag von Fr. 1'011.00 bezieht (vgl. MIact. 27 und 69).