Akten erschliesst sich nicht, ob dieses Verfahren inzwischen aufgrund des Kantonswechsels als gegenstandslos geworden abgeschrieben oder sonstwie formell beendet oder lediglich sistiert wurde. Es findet sich hierzu lediglich ein Schreiben der (Walliser) DBM vom 14. August 2018, wonach die Sache "unseres Wissens erledigt" sei (MI-act. 43), und die nicht weiter belegte Angabe der früheren Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers, wonach die Walliser Behörden zwar bereit gewesen seien, das Nachzugsgesuch neu zu beurteilen, der Beschwerdeführer das Verfahren aber zufolge seines Umzugs in den Kanton Aargau erneut beim (Aargauer) MIKA habe einleiten müssen (MI-act. 57).