Innert mehrfach erstreckter Frist liess der Beschwerdeführer am 23. November 2020 eine Stellungnahme einreichen, wonach der Staatsrat des Kantons Wallis am 8. August 2018 seine dort anhängig gemachte Beschwerde gegen die Verweigerung des Ehegattennachzugs gutgeheissen und die Sache zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die DBM zurückgewiesen habe, es in der Folge jedoch aufgrund der Wohnsitzverlegung in den Kanton Aargau nicht mehr zu einer materiellen Prüfung durch die Walliser Behörden gekommen sei (act. 38 ff.).