Das Gesuch wurde von den zunächst zuständigen Walliser Behörden aber nicht mehr weiterbearbeitet, da dem Beschwerdeführer im Rahmen eines Kantonswechsels am 25. Juli 2017 im Kanton Aargau eine Niederlassungsbewilligung erteilt wurde. Auf Nachfrage der damaligen Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers gab die Dienststelle für Bevölkerung und Migration des Kantons Wallis (DBM) dem Beschwerdeführer offenbar bekannt, dass er aufgrund seines Kantonswechsels im Kanton Aargau ein neues Verfahren einzuleiten habe (MIact. 35, 57). Hierauf ersuchte er am 1. April 2019 beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) um den Nachzug seiner Ehefrau (MI-act. 2 ff.).