Seine Familiennachzugsgesuche für seine Ehefrau wurden in den Jahren 1999, 2003, 2009, 2010 und 2013 durch die Walliser Behörden rechtskräftig abgewiesen (MI-act. 39). Nachdem dem Beschwerdeführer Ende 2014 die Niederlassungsbewilligung erteilt worden war, ersuchte er 2016 erneut um den Nachzug seiner Ehefrau. Das Gesuch wurde von den zunächst zuständigen Walliser Behörden aber nicht mehr weiterbearbeitet, da dem Beschwerdeführer im Rahmen eines Kantonswechsels am 25. Juli 2017 im Kanton Aargau eine Niederlassungsbewilligung erteilt wurde.