Vorliegend war dem Ehemann der Beschwerdeführerin mit Einspracheentscheid vom 24. Mai 2018 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz verweigert worden, weil der Rechtsdienst des MIKA die geplante Ehe als Scheinehe qualifiziert hatte. Die anwaltlich vertretenen Eheleute liessen diesen Entscheid unangefochten in Rechtskraft erwachsen, heirateten stattdessen am 10. Oktober 2018 im Kosovo und reichten das hier verfahrensgegenständliche Familiennachzugsgesuch für den Ehemann ein.