4.2.9.2.6. Hinsichtlich des nach ihren Angaben für den 28. Dezember 2021 geplanten Hochzeitsfests im Kosovo forderte das Verwaltungsgericht die Beschwerdeführerin mit Beschluss vom 29. September 2021 auf, nähere Angaben zu machen und entsprechende Belege ("etwa Einladungsschreiben, Gästeliste, Ort des Festes, Reservierungsbelege u.Ä.") einzureichen. Dem ist die Beschwerdeführerin nicht nachgekommen. Zwar legte sie einen auf ihren Ehemann ausgestellten, handschriftlich auf Albanisch abgefassten Beleg des Resort D. in Y. vom 13. Juli 2021 im Original ins Recht. In ihrer Eingabe vom 16. November 2021 bezeichnet sie diesen als "Reservation mit Rechnung". Er trägt den Titel "ORGANIZIM