Auf einem anderen liegt der Ehemann mit nacktem Oberkörper unter einer Bettdecke, die Beschwerdeführerin hält sich die andere Bettdecke übers Gesicht, welches dadurch nicht erkennbar ist. Auf den zwei weiteren Fotos ist der Ehemann vermutlich ganz, jedenfalls aber bis zur Hüfte, nackt und steht vor dem Bett. Die Beschwerdeführerin sitzt, mit einer Art Nachthemd bekleidet, auf dem Bett.