109 unten sowie 113 oben und unten). Vier weitere wurden bereits auch 2017 im Verfahren betreffend Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung eingereicht bzw. ähneln stark den damals eingereichten Bildern (MI-act. 19; act. 109 oben, 110 unten, 115 unten und 116 oben). Es ist deshalb davon auszugehen, dass diese Fotos anlässlich eines der beiden Kosovo-Besuche der Beschwerdeführerin im Jahr 2016 entstanden. Sie wurden offenkundig durch den Ehemann mit ausgestrecktem Arm selbst aufgenommen und zeigen ihn mit der Beschwerdeführerin in einem Café, angekleidet beieinanderliegend auf einem Bett und nebeneinandersitzend im selben (mutmasslich Hotel-) Zimmer.