4.2.9.2.5. Auf Aufforderung des Verwaltungsgerichts, allfällige Fotos einzureichen, auf denen sie mit ihrem Ehemann zusammen zu sehen sei, legte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. November 2021 ein Couvert mit insgesamt 16 originalen oder auf Fotopapier ausgedruckten Fotos ins Recht (act. 88 f., 109 ff.). Die Bilder sind nicht datiert und die Beschwerdeführerin äussert sich in ihrer Eingabe nicht dazu, wann sie entstanden sind und was darauf abgebildet ist. Drei der Bilder lassen sich in diesem Sinne nicht zuordnen und sind daher unbeachtlich (act. 109 unten sowie 113 oben und unten).