Am 12. Juni 2021 um 22.31 Uhr schrieb die Beschwerdeführerin ihrem Ehemann, dass er ihr sehr fehle, woraus erhellt, dass er spätestens zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr bei ihr war und mithin während seines Besuchs offenbar auch nicht bei ihr übernachtete (Chatprotokoll Nr. 2, S. 224–235). Am Tag vor dem Besuch ihres Ehemannes, dem 11. Juni 2021, hatte sich die Beschwerdeführerin denn auch bei diesem beschwert, dass er sie nicht liebe bzw. dass er Sex mit ihr nicht liebe (Chatprotokoll Nr. 2, S. 259 f.).