Bei seinem zweiten Besuch bei der Beschwerdeführerin im Sommer 2021 kam er offenbar am 12. Juni um die Mittagszeit herum von U. [Österreich] her mit dem Zug in T. [Schweiz] an (Chatprotokoll Nr. 2, S. 235 f.) und flog gemäss eingereichtem Flugticket am 13. Juni 2021 um 17.20 Uhr wieder aus T. ab (act. 98). Während der dazwischenliegenden Zeit von gut einem Tag fragte ihn die Beschwerdeführerin per Chat, ob er Fussball schauen wolle, was er verneinte. Im weiteren Verlauf des 12. Juni 2021 tauschten sich die Eheleute lange per Chat über Geld aus, sodass davon auszugehen ist, dass sie sich nicht am selben Ort (oder zumindest wieder in getrennten Zimmern) aufhielten.