heruntergeladen und zu den Akten genommen. Zudem wurde die Beschwerdeführerin mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 29. September 2021 aufgefordert, unter anderem zu ihren drei Besuchen im Kosovo, zu den Schengenvisa ihres Ehemannes und dessen Aufenthalten im Schengenraum sowie zum bevorstehenden Hochzeitsfest im Kosovo genaue Angaben zu machen und Belege einzureichen. Gleichzeitig wurde sie aufgefordert, allfällige gemeinsame Fotos von sich und ihrem Ehemann einzureichen (act. 83 ff.; siehe zum Ganzen vorne lit. C).