Dafür sei auf den 28. Dezember 2021 das Hotel reserviert. Im weiteren Verlauf der Parteibefragung gab sie an, beim geplanten Fest handle es sich um die traditionelle Hochzeit zwischen ihr und ihrem Ehemann (Protokoll S. 15 ff. und 19, act. 55 ff. und 59). Schliesslich hielt die Beschwerdeführerin auf Nachfrage hin fest, sie schreibe mehrmals täglich mit ihrem Ehemann via Facebook Messenger. Zwischendurch telefonierten sie auch, wobei sie auf eine Videoverbindung verzichteten (Protokoll S. 23 ff., act. 63 ff.).