Den entsprechenden Ablauf gab die Beschwerdeführerin im Wesentlichen auch an der Verhandlung vom 22. September 2021 wieder (Protokoll S. 13 ff., act. 53 ff.). Nachdem das MIKA das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung an den Ehemann abgelehnt und die Vorinstanz diese Verfügung mit Einspracheentscheid vom 24. Mai 2018 bestätigt hatte, liessen die Eheleute letzteren unangefochten in Rechtskraft erwachsen und heirateten am 10. Oktober 2018 im Kosovo. Am 26. November 2018 reichte die Beschwerdeführerin das vorliegend verfahrensgegenständliche Gesuch um Familiennachzug für ihren Ehemann ein.