4.2.9.2. 4.2.9.2.1. Was den weiteren Verlauf der Beziehung betrifft, sagten die Eheleute anlässlich ihrer parallelen Befragung vom Juni 2017 übereinstimmend aus, nach dem Kennenlernen via Facebook seien sie täglich in Kontakt gestanden. Dies gemäss der Beschwerdeführerin durch Schreiben und Telefonieren (MI-act. 44), gemäss ihrem Ehemann per WhatsApp und Messenger (MI-act. 54). Darüber hinaus gaben sie übereinstimmend an, dass die Beschwerdeführerin ihren Ehemann im Juli 2016 und nochmals im Oktober 2016 im Kosovo besucht habe, sie dabei insgesamt rund 20 Tage gemeinsam verbracht hätten und das Thema Heirat anlässlich des zweiten Besuchs im Oktober 2016 aufgekommen sei (MI-act.