- Der Ehemann gab zu Protokoll, anlässlich ihrer Verlobung im Oktober 2016 habe er mit der Beschwerdeführerin Ringe getauscht und habe es ein kleines Familienfest gegeben (MI-act. 54). Gemäss den ergänzenden Bemerkungen der Schweizer Botschaft in Pristina zum Befragungsprotokoll führte er auf Nachfrage weiter aus, den Ring nicht dabei zu haben, da er ihn nicht trage, wenn er arbeite (MI-act. 51). Die Beschwerdeführerin hingegen gab an, sie hätten noch keine Verlobungsringe getauscht und auch noch kein Fest veranstaltet (MI-act. 45).