Im Rahmen der Verhandlung vom 22. September 2021 kommunizierten die Eheleute via Facebook Messenger mündlich (d.h. videotelefonisch) und schriftlich (d.h. per Chat) miteinander (siehe vorne lit. C). Dabei zeigte sich, dass sich die Eheleute mündlich auf sehr einfachem Niveau verständigen können ("Hallo", "Wie geht's?", "Nicht hören gut"). Etwas komplexere, situationsbezogene Anweisungen der Beschwerdeführerin ("Zeig mal mit Kamera Gegend", "Zeig mal dein Dorf oder deine Strasse oder deinen Wald") verstand der Ehemann hingegen nicht.