Mit Beschluss vom 29. September 2021 wurden den Parteien die Chatprotokolle auf DVD zur allfälligen Stellungnahme zugestellt. Gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin im Hinblick auf eine endgültige Beurteilung des Verfahrens aufgefordert, dem Verwaltungsgericht bis zum 28. Oktober 2021 folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen einzureichen (act. 84 ff.):