Am 14. Dezember 2017 lehnte das MIKA das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat wegen Vorliegens einer Scheinehe ab und verweigerte dem heutigen Ehemann der Beschwerdeführerin die Einreise in die Schweiz (MI-act. 81 ff.). Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 15. Januar 2018 Einsprache, welche der Rechtsdienst des MIKA am 24. Mai 2018 abwies (MI-act. 106 ff., 130 ff.). Der Einspracheentscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 141).