Nachdem ihr das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 13. Februar 2017 Fragen hinsichtlich ihrer Beziehung zu B. unterbreitet und sie diese mit Schreiben vom 26. Februar 2017 beantwortet hatte (MIact. 14, 17 ff.), reichte die Beschwerdeführerin am 21. März 2017 bei der Einwohnerkontrolle W. ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat für ihren heutigen Ehemann ein (MIact. 22 ff.).