A. Die Beschwerdeführerin, geb. 1952, ist Schweizerin. Ihr heutiger Ehemann, B., geb. 1986 und kosovarischer Staatsangehöriger, reichte am 20. Januar 2017 bei der Schweizer Botschaft in Pristina einen Visumsantrag ein. Dabei erklärte er, die Beschwerdeführerin und er wollten in der Schweiz heiraten (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 2 ff., 5, 7). Nachdem ihr das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 13. Februar 2017 Fragen hinsichtlich ihrer Beziehung zu B. unterbreitet und sie diese mit Schreiben vom 26. Februar 2017 beantwortet hatte (MIact. 14, 17 ff.