b IDAG ist kumulativ vorausgesetzt, dass zwischen dem Dokument und dem jeweiligen politischen oder administrativen Entscheid ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang besteht und das Dokument für den betreffenden Entscheid von beträchtlichem materiellem Gewicht ist. Hat die für die Genehmigung der Revision der allgemeinen Nutzungsplanung zuständige Behörde ihren Entscheid gefällt, besteht unabhängig von dessen Rechtskraft keine Gefahr mehr, dass sie von aussen in ihrem Meinungsbildungsprozess beeinflusst werden könnte.