2.2. Die Publikation des Genehmigungsbeschlusses des Regierungsrats erfolgte unter der Bezeichnung "Nutzungsplanung Siedlung Teiländerung 'B'". Gegenstand der betreffenden Nutzungsplanungsrevision war unter anderem die Änderung von § 10 Abs. 5 BNO, womit die Erstellung von Einkaufszentren und Fachmärkten in der Gewerbezone G untersagt wird (Akten des BVU 84 ff.). Im Gebiet "B" sind keine Parzellen dieser Zone zugewiesen. Die Änderung von § 10 Abs. 5 BNO war somit nicht Bestandteil der Publikation (siehe vorne lit. A/4). Auch in den vorangegangenen Publikationen der öffentlichen Auflage des Nutzungsplanentwurfs (§ 10 der Bauverordnung vom 25. Mai 2011 [BauV;