m2 ist zulässig." oder "Auf den Parzellen aaa und bbb ist die Erstellung von Verkaufsflächen bis zu einer Grösse von 3'000 m2 zulässig." 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.). 5. Das Beschwerdeverfahren sei zu sistieren. 2. In der Folge wurde das verwaltungsgerichtliche Verfahren auf übereinstimmenden Antrag der Parteien hin bis zum 31. August 2020 sistiert. Die Sistierung wurde mehrfach verlängert und mit Verfügung vom 2. Mai 2023 aufgehoben. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 24. Mai 2023 beantragte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, namens des Regierungsrats: