Genehmigung von Nutzungsplänen Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 20. März 2019 nachstehenden Nutzungsplan genehmigt: Gemeinde Q._____; Nutzungsplanung Siedlung Teiländerung "B" Rechtsmittelbelehrung: (…) B. Die A._____ AG, R._____, ist Eigentümerin der Parzellen Nrn. aaa und bbb in Q._____. Diese befinden sich in der Gewerbezone G und örtlich weit entfernt vom Gebiet "B". Gemäss eigener Darstellung der A._____ AG erfuhr sie erst an einer Sitzung vom 16. März 2020 von der erfolgten Änderung von § 10 Abs. 5 BNO. C. 1. Mit Eingabe vom 14. April 2020 erhob die A._____ AG Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Anträgen: