Öffentliche Auflage der Teiländerungen Bauzonenplan "B" und "Erweiterung Sondernutzungsplanpflicht B" sowie Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung "B" Koordinatenschwerpunkt gemäss Landeskarte XXX Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 31. August bis 1. Oktober 2018 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. (…)