Zweifel gezogen werden können, oder ob sie vielmehr vor dem 1. Januar 2019 aufgrund der bestehenden Rechtslage darauf vertrauen durfte, dass ihr das fragliche Verhalten in Bezug auf den Fortbestand ihrer Niederlassungsbewilligung nicht hätte vorgehalten werden können (vgl. ANNE KNEER/BENJAMIN SCHINDLER, Schutz des Kontinuitätsvertrauens in die Rechtsordnung bei Rückstufung und Widerruf von Niederlassungsbewilligungen, in: ALBERTO ACHERMANN/VÉRONIQUE BOILLET/MARTINA CARONI/ASTRID EPINEY/JÖRG KÜNZLI/PETER UEBERSAX [Hrsg.], Jahrbuch für Migrationsrecht 2019/2020, Bern 2020, S. 35 ff., 49 ff.).