16. Dezember 2016; AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821). Seither wurden weitere Bestimmungen des AIG revidiert. Da dem Beschwerdeführer die Rückstufung seiner Bewilligung mit Schreiben vom 24. April 2019 (MI-act. 34) und somit nach der erwähnten Gesetzesrevision in Aussicht gestellt wurde, finden auf das vorliegende Verfahren die neuen Bestimmungen des AIG samt der zugleich revidierten Bestimmungen der VZAE Anwendung. 2.2. 2.2.1. Gemäss Art. 2 Abs. 2 AIG i.V.m.