I. (Eintreten und Kognition) II. 1. 1.1. Die Vorinstanz hält im angefochtenen Entscheid zusammengefasst fest, dass die Niederlassungsbewilligung auch im freizügigkeitsrechtlichen Bereich widerrufen und durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt werden könne, wenn der betroffene Ausländer die vom Gesetzgeber vorgesehenen Integrationskriterien nicht erfülle. Der trotz gesundheitlicher Beschwerden grundsätzlich erwerbsfähige Beschwerdeführer sei verschuldet sowie sozialhilfeabhängig und habe sich trotz rechtskräftiger Abweisung 218 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020