): 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. 2. Die Niederlassungsbewilligung sei ordentlich zu verlängern. 3. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege mit Beiordnung des unterzeichnenden Anwalts als sein unentgeltlicher Rechtsvertreter zu gewähren. Von der Erhebung eines Kostenvorschusses sei abzusehen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 2020 Migrationsrecht 217