EFTA unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Zugleich hielt es in Dispositiv-Ziffer 2 seines Entscheids fest, dass die Bewilligungserteilung vorbehaltlich der Zustimmung durch das SEM erfolge (MI-act. 53 ff.). B. Gegen die Verfügung des MIKA vom 11. Juni 2019 liess der Beschwerdeführer mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 12. Juli 2019 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache erheben (MI-act. 63 ff.). 216 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020