2.2. Der ordentliche Grundbedarf bei einem Ein-Personen-Haushalt beträgt gemäss den SKOS-Richtlinien (Kap. B.2.2) Fr. 986.00 pro Monat. Im Einzelfall können jedoch Korrekturen des Grundbedarfs angezeigt sein, insbesondere wenn die unterstützte Person in einer