Die Vertreter der Erbengemeinschaft A. hätten dort zu Protokoll gegeben, dass sie die in der öffentlich aufgelegten Besitzstandstabelle Alter Bestand vom 13. März 2018 aufgenommenen 31,92 Aren "wohl oder übel akzeptieren" müssten. Diese Aussage wird zwar von den Beschwerdeführern nur halbherzig bestritten, lässt sich aber anhand des Protokolls der Einigungsverhandlung nicht verifizieren. Rückzugserklärungen können mündlich zu Protokoll gegeben werden. Es gelten nicht die gleichen Formerfordernisse wie für das Rechtsmittel selber (MERKER, a.a.O., § 58 N 4).