2175, 2176 und 100363 (alt) gemäss Besitzstandstabelle Alter Bestand vom 13. März 2018 ohne weiteres zum Nachteil der Beschwerdeführer abändern, d.h. die Bonitierungspunkte (gemäss der Besitzstandstabelle vom 14. September 2018) nach unten korrigieren. Sie war und ist nicht an die in der Besitzstandstabelle vom 13. März 2018 angeführten Werte (Bonitierungspunkte) gebunden. Abgesehen da- 2019 Landwirtschaftsrecht 159